Blindenhilfe
Der Online-Dienst „Antrag auf Blindenhilfe“ ermöglicht die digitale Beantragung der Sozialleistung Blindenhilfe nach § 72 SGB XII. Die antragstellende Person kann schrittweise alle erforderlichen Angaben u.a. zur Blindheit und zum Pflegegrad vornehmen und erforderliche Nachweise mithilfe der Upload-Funktion direkt in der Antragsstrecke hochladen. Aufgrund der spezifischen Zielgruppe wurde ein besonderer Fokus auf Aspekte der Barrierefreiheit gelegt.
Bereitsteller
Niedersachsen
Themenfeld
Gesundheit
Vertragsunterlagen
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