Erste Ergebnisse des föderalen IT-Architekturboards zu Architekturrichtlinien und zur Parametrisierung der „Einer-für-Alle“-Leistungen

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Das föderale IT-Architekturboard, das mit Beschluss des IT-Planungsrats zum 22.02.2021 als neues Steuerungsgremium des IT-Planungsrats errichtet wurde, veröffentlicht die ersten Ergebnisse seiner Arbeit: Überlegungen und Vorschläge zu Architekturrichtlinien und zur Parametrisierung der „Einer-für-Alle“-Leistungen.

Föderale Architekturrichtlinien: Dieses Dokument soll den IT-Planungsrat dabei unterstützen, die IT-Architektur der föderalen Ebene aktiv zu steuern. Es dient als Basis für weitere, domänenspezifische Richtlinien, die sukzessive erarbeitet werden.

Das Dokument wird zunächst in der Version 0.95 veröffentlicht. Sie dient zur Information und Gelegenheit, die Richtlinien durch die interessierte Fachöffentlichkeit begutachten zu lassen und um frühzeitig weitere Anregungen aufzunehmen. Ziel ist es, dem IT-Planungsrate mit Beschlussfassung eine Version 1.0 zur Verfügung zu stellen.

Hier geht es zum Dokument "Föderale Architekturrichtlinien".

Orientierung Parametrisierung: Die Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes soll gemäß Beschluss des IT-Planungsrates in arbeitsteiliger Weise erfolgen. Nach dem „Einer-für-Alle“-Prinzip erstellt ein Bundesland einen Online-Dienst, den alle anderen Bundesländer nachnutzen können. Damit diese Online-Dienste trotz unterschiedlicher Voraussetzungen in Ländern und Kommunen genutzt werden können, müssen Online-Dienste anpassbar sein. Diese Flexibilisierung soll durch die Verwendung von Variablen sichergestellt werden.

Dieses Dokument in der Version 0.5 befasst sich mit der Parametrisierung der „Einer-für-Alle“-Leistungen. Die Veröffentlichung in diesem frühen Stadium des Dokumentes erfolgt, um Anmerkungen und Anregungen der interessierten Fachöffentlichkeit zu diskutieren.

Hier geht es zum Dokument "Orientierung Parametrisierung".


Kommentare und Anmerkungen zu den Dokumenten sind erwünscht und können unter architekturboard@fitko.de eingereicht werden.