Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG)

Die FITKO als Managerin und Partnerin der Verwaltungsdigitalisierung

Die Interaktion von Bürger:innen und Unternehmen mit der Verwaltung soll deutlich schneller, effizienter und nutzerfreundlicher werden. Ziel ist, dass Bund, Länder und Kommunen alle Verwaltungsleistungen online anbieten und über einen gemeinsamen Portalverbund zugänglich machen.

So sieht es das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz, kurz: OZG) vor, das am 18. August 2017 in Kraft getreten ist. Mit Inkrafttreten des OZG-Änderungsgesetzes (OZGÄndG) am 24.07.2024 wird dieses Ziel sogar noch erweitert. So steht neben der Ende zu Ende Digitalisierung die Einführung einer zentralen DeutschlandID mit integriertem digitalen Postfach im Fokus der Umsetzung. Weitere Informationen:

Zur Website Digitale Verwaltung

 

Direkt zu den Informationsangeboten zur OZG-Umsetzung

Die OZG-Umsetzung als föderale Aufgabe

Die Umsetzung des OZG ist eine föderale Aufgabe, die eine gute und strukturierte Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen voraussetzt. Denn insgesamt müssen über 6.000 Verwaltungsleistungen digitalisiert werden. Grundlage für die initiale Umsetzung ist der OZG-Umsetzungskatalog, in dem hunderte Leistungsbündel, sogenannte OZG-Leistungen, in Lebens- und Geschäftslagen in Themenfeldern kategorisiert wurden. Das schafft die Basis für eine sinnvolle Aufgaben- und Arbeitsteilung der vielen Beteiligten auf allen föderalen Ebenen.

Die Digitalisierung der Einzelleistungen erfolgt immer themenfeldbezogen durch je ein Bundesministerium gemeinsam mit einem oder mehreren Bundesländern sowie unterstützenden Kommunen. Dafür arbeiten die Beteiligten auf ganz neue Art zusammen – über Ressortgrenzen und Verwaltungsebenen hinweg.

Zur Umsetzung des OZG sind dabei 2 Programme aufgesetzt worden: 

  • Leistungen, die die Länder und Kommunen erbringen, fallen in das Digitalisierungsprogramm Föderal. Der IT-Planungsrat hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) und die FITKO mit dem gemeinsamen Programmmanagement beauftragt.

    Zum Digitalisierungsprogramm Föderal
     
  • Daneben beinhaltet das Digitalisierungsprogramm Bund alle Leistungen, die zu den Aufgaben des Bundes zählen. Er ist für deren Digitalisierung allein verantwortlich und muss sich nicht mit Ländern und Kommunen abstimmen. Die FITKO ist hier nicht beteiligt.

    Zum Digitalisierungsprogramm Bund

Die Rolle der FITKO bei der OZG-Umsetzung

Unterstützung leisten und Zusammenarbeit fördern

Gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) übernehmen wir das übergeordnete Programmmanagement der föderalen OZG-Umsetzung (Digitalisierungsprogramm Föderal).

Als neutrale Partnerin legen wir dabei den Fokus auf eine möglichst reibungslose und effiziente Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen.

  • Martin Jedrzejowski

    Community- und Veranstaltungsmanagement

    Fotografie von Martin Jedrzejowski

    Telefon+49 (69) 401270 120

Unsere Rolle bei der Umsetzung des OZG

  • Wir vernetzen die relevanten Interessengruppen.
  • Wir entwickeln gemeinsame Lösungen mit den beteiligten Akteur:innen.
  • Wir schaffen Transparenz im gesamten Prozess.
  • Wir erarbeiten Grundlagen für fachliche und strategische Entscheidungen.

Das BMI unterstützt und steuert die inhaltliche Themenfeldplanung, übernimmt die Bereitstellung und Koordinierung von Digitalisierungslaboren und vermittelt die organisatorischen und technischen Schnittstellen zu den Bundesressorts.

Der OZG-Servicestandard

Hilfreiche Leitlinien für die Digitalisierung von Verwaltungsangeboten

Der Servicestandard unterstützt die nutzendenzentrierte Entwicklung und den Betrieb digitaler Verwaltungsleistungen durch praxisorientierte, überprüfbare und international anschlussfähige Qualitätsanforderungen. Er definiert 13 verbindliche Kriterien entlang des gesamten Entwicklungs- und Betriebsprozesses von Online-Services und leitet sich aus den Anforderungen der DIN SPEC 66336 „Qualitätsanforderungen für Onlineservices und -portale der öffentlichen Verwaltung“ ab.

Ziel des Servicestandards ist es, ein einheitlich hohes Qualitätsniveau digitaler Verwaltungsangebote zu fördern, die Zufriedenheit von Bürger:innen und Unternehmen zu steigern und die Verwaltung nachhaltig zu entlasten. Der Servicestandard dient als praxisnahes Werkzeug für alle Akteur:innen in Bund, Ländern und Kommunen, die an der Entwicklung und Optimierung digitaler Verwaltungsleistungen mitwirken.

Der Servicestandard basiert auf einem Vorschlag des Nationalen Normenkontrollrats und wurde für die Digitalisierung der OZG-Leistungen weiterentwickelt. Seit 2024 arbeiten das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) und der DigitalService des Bundes an seiner Weiterentwicklung, um ihn an nationale und europäische Vorgaben wie das novellierte OZG, das Single Digital Gateway (SDG) und das European Interoperability Framework (EIF) anzupassen.

Weitere Informationen: 

Zum Servicestandard

OZG-Rahmenarchitektur

Eine modulare IT-Architektur für medienbruchfreie Ende-zu-Ende-Prozesse

Für eine effiziente, nutzer:innenfreundliche und digital souveräne Verwaltung ist eine interoperable OZG-Rahmenarchitektur mit verbindlichen Standards, einheitlichen Schnittstellen und zentralen Basisdiensten und -komponenten essenziell. Sie definiert den ganzheitlichen Rahmen für die zentrale IT-Architektur der digitalen Verwaltungsdienstleistungen für Bund, Länder und Kommunen.

Derzeit wird ein strategisches Zielbild erarbeitet, welches die Grundlage für eine gemeinsame, ebenenübergreifende OZG-Rahmenarchitektur schaffen soll. Damit soll es jedem öffentlichen oder privaten Anbieter möglich sein, bundesweit kompatible Lösungen anzubieten.

Zur OZG-Rahmenarchitektur auf der Website Digitale Verwaltung

Informationsangebote zur OZG-Umsetzung

Eine Reihe von Informationsangeboten unterstützt die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes.

 

Für Interessierte und Umsetzende:

Für Umsetzende:

Für Kommunen:

Marktplätze für betriebsbereite digitale Verwaltungsleistungen: