FIM – Föderales Informationsmanagement

  • Standardisierte Informationen zu Verwaltungsleistungen

    • Das Föderale Informationsmanagement (FIM) sorgt für die standardisierte Übersetzung der Rechtssprache in eine bürger:innen- und unternehmensfreundliche Sprache.
    • FIM reduziert den redaktionellen Aufwand in Ländern und Kommunen durch Nachnutzungsmöglichkeiten bereits erstellter, qualitätsgesicherter Beschreibungen von Verwaltungsleistungen sowie durch standardisierte Beschreibungen von Datenfeldern für die digitale Antragsbearbeitung.

     

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Ansprechpersonen

  • Annette Schmidt-Hansen

    Produktmanagement FIM

    Portrait von Annette Schmidt-Hansen

    Telefon+49 (69) 401270 130

  • Ulrike Raab

    Produktmanagement FIM

    Portrait von Ulrike Raab

    Telefon+49 (69) 401270 110

  • Anne Ott

    Produktmanagement FIM | Prozess- und Communitymanagement

    Portrait von Anne Ott

    Telefon+49 (69) 401270 175

  • Dr. Lars Ludwig

    Produktmanagement FIM

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    Telefon+49 (69) 401270 165

Das kann FIM

Das Föderale Informationsmanagement (FIM) liefert standardisierte Informati­onen für Verwaltungsleistungen. Damit sorgt es für Arbeitserleichterungen und beschleunigt die Digitalisierung der Verwaltung. 

Nach einer einheitlichen Methodik werden kompli­zierte Gesetzestexte von Verwaltungsleistungen in allgemein verständliche Sprache übersetzt, die zugehörigen Prozesse entwickelt und universelle Daten­felder für Online-Formulare erstellt. Ziel ist es, den Übersetzungs- und Imple­mentierungsaufwand rechtlicher Vorgaben zu senken.

Länder und Kommunen sollen auf validierte Stamminformationen des Bundes zurückgreifen, diese auf die landesrechtlichen Besonderheiten anpassen und der Vollzugsebene dann konkrete Vorlagen bereitstellen.

Bausteine von FIM

Die Übersetzung der Rechtssprache erfolgt in 3 Bausteinen:

  • Leistungen

    Was ist eine Verwaltungsleistung? Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es? Welche Einrichtungen bzw. Organisationen sind an dieser Leistung beteiligt? Der Fokus dieses Bausteins liegt auf der Übersetzung der gesetzlichen Vorgaben in eine verständliche Sprache.

  • Datenfelder

    Der Baustein Datenfelder definiert alle Daten (z. B. Name, Adresse, Telefonnummer), die zwingend benötigt werden, um eine Leistung abzurufen. Mit FIM werden die Datenfelder standardisiert und sind damit universell verwendbar.

  • Prozesse

    Der Baustein Prozesse beschreibt den Ablauf sowie die erforderlichen Bearbeitungs- und Prüfschritte, die rechtlich vorgegeben sind. Auch mögliche Optimierungspotenziale können hier identifiziert werden.

Datenaustauschformate

Ein wesentlicher Bestandteil von FIM ist der Austausch der FIM-Informationen auf allen föderalen Ebenen. Hierfür wurden standardisierte Datenaustauschformate entwickelt, die nach dem XÖV-Standardisierungsrahmen zertifiziert sind:

  • XZuFi

    XZuFi standardisiert den produkt- und herstellerunabhängigen Austausch von Informationen zu Verwaltungsdienstleistungen und den hierfür zuständigen Organisationseinheiten im Kontext von Zuständigkeitsfindern, Bürger:innen- und Unternehmensinformationssystemen sowie Leistungskatalogen. Durch die Standardisierung des Datenaustausches wird die Interoperabilität dieser Systeme sichergestellt.

    Mehr zu XZuFi

  • XDatenfelder

    Mit XDatenfelder steht ein Standard zum Datenaustausch der FIM-Ergebnisse im Baustein Datenfelder zur Verfügung. Antragsdaten im föderalen Kontext werden strukturiert erstellt und für einen tool- und herstellerunabhängigen Austausch bereitgestellt.

    Mehr zu XDatenfelder

  • XProzess

    Der Standard XProzess dient dem Austausch von Prozessmodellen in FIM. Er ermöglicht eine toolunabhängige Modellierung und Weiterleitung der FIM-Ergebnisse zwischen Bund und Ländern oder an Dritte zur Nachnutzung in Fachverfahren.

    Mehr zu XProzess

Schnittstellen zu anderen Themen

  • 115
    Mehr zur 115

  • Bundes- und Länderportale sowie das Portalverbund Online-Gateway (PVOG)
    Mehr zum PVOG
  • Single Digital Gateway (SDG)
  • FIT-Connect
    Mehr zu FIT-Connect
  • Onlinezugangsgesetz
    Ein Beispiel für den Einsatz von FIM sind die Digitalisierungsprojekte im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Über die OZG-Informationsplattform werden FIM-Informationen zur Nachnutzung für andere Verwaltungseinheiten oder als Informationsgrundlage für die Entwicklung der IT-Verfahren bereitgestellt.
    Mehr zur OZG-Umsetzung

Aktuelle Entwicklungsschwerpunkte

  • Aufbau und Optimierung der technischen Vernetzung der Redaktionen untereinander
  • Entwicklung von Standards zur Automatisierung von Qualitätssicherungsmaßnahmen
  • Evaluierung der bisherigen Ergebnisse sowie Konzeption und Umsetzung der identifizierten Optimierungsbedarfe
  • Konzeptionelle und technische Anbindung von Schnittstellen
  • Entwicklung von FIM zu einem Informationsmanagementsystem für Verwaltungsleistungen

So können Sie sich beteiligen

Um FIM-Informationen zu nutzen oder bereitzustellen, z. B. im Rahmen von Digitalisierungsprojekten, sind FIM-Redaktionssysteme Voraussetzung. Alle Bundesländer sowie der Bund verfügen über den Zugang zu entsprechenden Systemen. Die Kommunen werden dezentral über die jeweiligen Länder angebunden.

Kontaktmöglichkeiten zur FIM herunterladen (PDF, 437 KB)

Gremien

Der IT-Planungsrat hat die Fachgruppe mit der Weiterentwicklung von FIM beauftragt. Sie setzt sich aus Vertreter:innen des Bundes und aller Ländern zusammen.

Im Jour Fixe der „Geschäfts- und Koordinierungsstelle“ tauschen sich die Bausteinverantwortlichen, der Vorsitz der Fachgruppe FIM, Vertreter:innen der Bundesredaktion sowie die FITKO wöchentlich über alle Belange rund um FIM aus.

Mehrere Arbeitsgruppen sind daran beteiligt, die Methode und das Produkt FIM anzuwenden und zu vermarkten. So wurden je Baustein Unterarbeitsgruppen mit Expert:innen gebildet, die die jeweiligen fachlichen Anforderungen evaluieren und bewerten. Darüber hinaus unterstützen Redaktionszirkel die FIM-Redaktionen.