FINK – Föderiertes Identitätsmanagement interoperabler Nutzerkonten

  • Ein Nutzer:innenkonto für alle Online-Verwaltungsleistungen

    • Das „Föderierte Identitätsmanagement interoperabler Nutzerkonten in Deutschland“ (FINK) ermöglicht Bürger:innen die einfache und sichere Nutzung elektronischer Verwaltungsleistungen des Bundes und der Länder mit nur einem persönlichen Nutzer:innenkonto.
    • Durch die Zusammenarbeit von Bund und Ländern wird sichergestellt, dass die Nutzer:innenkonten des Bundes und der Länder die jeweiligen gesetzlichen Vorgaben sowie alle spezifischen Anforderungen zur Sicherheit für ein bundesweites E-Government erfüllen.

Ansprechpersonen

  • Nikolai Hombach

    Management Produktübernahme FINK

    Telefon+49 (0) 171 72 387 99

  • Bayerisches Staatsministerium für Digitales | Referat B5 – Onlinezugangsgesetz

    Martin Kirschenbauer

    Telefon+49 (89) 453549 535

Das kann FINK

Ob Bankservices oder Behördenleistungen im Internet: Bürger*innen müssen sich bei der Verwendung solcher Dienste eindeutig und sicher identifizieren. Zahlreiche Bundesländer und der Bund haben hier bereits entsprechende IT-Lösungen, sogenannte Nutzer:innenkonten, etabliert.

Das „Föderierte Identitätsmanagement interoperabler Nutzerkonten“ (FINK) sorgt dafür, dass Bürger:innen mit ihrem bereits bestehendem Nutzer:innenkonto und den dazugehörigen persönlichen Zugangsdaten auch Online-Dienste anderer Bundesländer oder des Bundes nutzen können – ohne sich erneut authentifizieren oder gar einen Zugangsantrag stellen zu müssen.

Aktuelle Entwicklungsschwerpunkte

FINK entwickelt kontinuierlich Lösungen für die Umsetzung von Anforderungen des Bundes und der Länder aus Digitalisierungsgesetzen bzw. -vorhaben und den neuesten Vorgaben zur IT-Sicherheit. Zudem werden die IT-Serviceleistungen, insbesondere die Informationsplattform für die Koordination der Arbeit der FINK-Teilnehmer:innen, kontinuierlich weiterentwickelt.

Dazu gehören aktuell insbesondere die Einhaltung von IT-Vorgaben. FINK definiert die Anforderungen, die sich aus den Technischen Richtlinien des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sowie der IT-Sicherheitsverordnung Portalverbund ergeben.

So können Sie sich beteiligen

Die Serviceleistungen von FINK nutzen Bund und Länder direkt, um ihre eigenen E-Government-Lösungen zu einem einheitlichen Angebot für Bürger:innen zusammenzuschließen. Neben dem Bund sind die folgenden Länder aktive Teilnehmer:innen an FINK: Bayern, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Möchten Sie sich auch beteiligen? Dann sprechen Sie uns an!

Gremien

Mit der Verwaltungsvereinbarung über die Weiterentwicklung und den Betrieb von FINK haben Bund und Länder den notwendigen Rahmen geschaffen, das Produkt FINK zu steuern und weiterzuentwickeln. Das Produktteam setzt sich aus jeweils einer stimmberechtigten Person der Vereinbarungspartner:innen zusammen. Zielsetzung des Produktteams ist es, das Produkt durch gemeinschaftlich definierte Standards und abgestimmten Anforderungen weiter zu entwickeln. Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Digitales, ist mit der Umsetzung beauftragt.

Der Arbeitskreis Technik FINK (AK Technik FINK) wird vom Kompetenzzentrum interoperabler Servicekonten (KIOSK) organisiert und dient der Diskussion und Klärung von technischen, aber auch fachlichen Fragestellungen der IT-Expert:innen bei FINK.