Produktmanagement
Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 des Staatsvertrages zur Ausführung von Art. 91c des Grundgesetzes steuert der IT-Planungsrat „Projekte und Produkte des informations- und kommunikationstechnisch unterstützten Regierens und Verwaltens“.
Produkte sind dauerhaft betriebene Dienste, die den im Staatsvertrag genannten Zweck erfüllen. Hierzu zählen u. a. technische Schnittstellen, Kommunikationsdienste, zentrale Anwendungen und Methoden.
Alle Produkte des IT-Planungsrates werden zukünftig von der FITKO gebündelt koordiniert. Dabei steht eine bedarfsorientierte Betreuung der Produkte im Vordergrund, die ihre nachhaltige Weiterentwicklung sicherstellt. Ermöglicht wird dies durch eine interdisziplinäre Vernetzung mit den FITKO-Arbeitsfeldern IT-Architekturmanagement, Standardisierung und Steuerung Einzelprojekte.