Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG)
Die FITKO als Managerin und Partnerin der Verwaltungsdigitalisierung
Die Interaktion von Bürger:innen und Unternehmen mit der Verwaltung soll deutlich schneller, effizienter und nutzerfreundlicher werden. Ziel ist, dass Bund, Länder und Kommunen alle Verwaltungsleistungen online anbieten und über einen gemeinsamen Portalverbund zugänglich machen.
So sieht es das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz, kurz: OZG) vor, das am 18. August 2017 in Kraft getreten ist. Mit Inkrafttreten des OZG-Änderungsgesetzes (OZGÄndG) am 24.07.2024 wird dieses Ziel sogar noch erweitert. So steht neben der Ende zu Ende Digitalisierung die Einführung einer zentralen DeutschlandID mit integriertem digitalen Postfach im Fokus der Umsetzung. Weitere Informationen:
Zur Website Digitale Verwaltung
Die OZG-Umsetzung als föderale Aufgabe
Die Umsetzung des OZG ist eine föderale Aufgabe, die eine gute und strukturierte Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen voraussetzt. Denn insgesamt müssen über 6.000 Verwaltungsleistungen digitalisiert werden. Grundlage für die initiale Umsetzung ist der OZG-Umsetzungskatalog, in dem hunderte Leistungsbündel, sogenannte OZG-Leistungen, in Lebens- und Geschäftslagen in Themenfeldern kategorisiert wurden. Das schafft die Basis für eine sinnvolle Aufgaben- und Arbeitsteilung der vielen Beteiligten auf allen föderalen Ebenen.
Die Digitalisierung der Einzelleistungen erfolgt immer themenfeldbezogen durch je ein Bundesministerium gemeinsam mit einem oder mehreren Bundesländern sowie unterstützenden Kommunen. Dafür arbeiten die Beteiligten auf ganz neue Art zusammen – über Ressortgrenzen und Verwaltungsebenen hinweg.
Zur Umsetzung des OZG sind dabei 2 Programme aufgesetzt worden:
- Leistungen, die die Länder und Kommunen erbringen, fallen in das Digitalisierungsprogramm Föderal. Der IT-Planungsrat hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) und die FITKO mit dem gemeinsamen Programmmanagement beauftragt.
Zum Digitalisierungsprogramm Föderal
- Daneben beinhaltet das Digitalisierungsprogramm Bund alle Leistungen, die zu den Aufgaben des Bundes zählen. Er ist für deren Digitalisierung allein verantwortlich und muss sich nicht mit Ländern und Kommunen abstimmen. Die FITKO ist hier nicht beteiligt.
Zum Digitalisierungsprogramm Bund
Die Rolle der FITKO bei der OZG-Umsetzung
Unterstützung leisten und Zusammenarbeit fördern
Gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) übernehmen wir das übergeordnete Programmmanagement der föderalen OZG-Umsetzung (Digitalisierungsprogramm Föderal).
Als neutrale Partnerin legen wir dabei den Fokus auf eine möglichst reibungslose und effiziente Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen.
Martin Jedrzejowski
Koordination OZG-Programmmanagement
+49 (69) 401270 120
Unsere Rolle bei der Umsetzung des OZG
- Wir vernetzen die relevanten Interessengruppen.
- Wir entwickeln gemeinsame Lösungen mit den beteiligten Akteur:innen.
- Wir schaffen Transparenz im gesamten Prozess.
- Wir erarbeiten Grundlagen für fachliche und strategische Entscheidungen.
Das BMI unterstützt und steuert die inhaltliche Themenfeldplanung, übernimmt die Bereitstellung und Koordinierung von Digitalisierungslaboren und vermittelt die organisatorischen und technischen Schnittstellen zu den Bundesressorts.
Der OZG-Servicestandard
Hilfreiche Leitlinien für die Digitalisierung von Verwaltungsangeboten
Oberstes Prinzip für eine erfolgreiche digitale Verwaltung ist die Orientierung an den Interessen und Erwartungen der Nutzer:innen. Durch einen übergreifenden OZG-Servicestandard soll dies sichergestellt werden. Der Servicestandard definiert ganzheitliche Qualitätsprinzipien für die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen. Damit bietet er den OZG-Beteiligten in Bund, Ländern und Kommunen einen Orientierungsrahmen für die Entwicklung neuer sowie die Optimierung bestehender digitalisierter Angebote. Der Standard ist eine Empfehlung und soll zur Qualitätssicherung beitragen.
Der OZG-Servicestandard umfasst folgende Bereiche:
Nutzer:innenzentrierung
Die Bedürfnisse der Nutzer:innen bilden die Grundlage für die Konzeption und Umsetzung digitaler Verwaltungsangebote. Diese sollen einfach, intuitiv, barrierefrei und sicher sein.
Vorgehen
Rechtliche Hürden, die der Nutzer:innenzentrierung entgegenstehen, werden möglichst abgebaut. Die digitalen Angebote werden stetig im Sinne der Nutzer:innen angepasst und weiterentwickelt.
Zusammenarbeit
Die föderalen Ebenen arbeiten vertrauensvoll zusammen, auch mit Akteur:innen außerhalb der Verwaltung. Entwicklungsgemeinschaften werden proaktiv angestrebt.
Offenheit
Digitale Verwaltungsangebote setzen auf offene Standards. Quellcodes aus Eigenentwicklungen werden als Open Source zur Verfügung gestellt.
Technischer Betrieb
Zuverlässigkeit, Ausfallsicherheit und IT-Sicherheit sind Bedingungen für digitale Verwaltungsangebote. Die Interoperabilität wird über gemeinsame Standards und Schnittstellen gewährleistet.
Wirkungscontrolling
Die Nutzung der digitalen Angebote und die Nutzer:innenzufriedenheit werden anonym erhoben und veröffentlicht. Regelmäßige Evaluationen dienen der Weiterentwicklung der Angebote.
OZG-Rahmenarchitektur
Eine modulare IT-Architektur für medienbruchfreie Ende-zu-Ende-Prozesse
Für eine effiziente, nutzer:innenfreundliche und digital souveräne Verwaltung ist eine interoperable OZG-Rahmenarchitektur mit verbindlichen Standards, einheitlichen Schnittstellen und zentralen Basisdiensten und -komponenten essenziell. Sie definiert den ganzheitlichen Rahmen für die zentrale IT-Architektur der digitalen Verwaltungsdienstleistungen für Bund, Länder und Kommunen.
Derzeit wird ein strategisches Zielbild erarbeitet, welches die Grundlage für eine gemeinsame, ebenenübergreifende OZG-Rahmenarchitektur schaffen soll. Damit soll es jedem öffentlichen oder privaten Anbieter möglich sein, bundesweit kompatible Lösungen anzubieten.
Zur OZG-Rahmenarchitektur auf der Website Digitale Verwaltung
Informationsangebote zur OZG-Umsetzung
Eine Reihe von Informationsangeboten unterstützt die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes.
Für Interessierte und Umsetzende:
Für Umsetzende:
Für Kommunen:
Marktplätze für betriebsbereite digitale Verwaltungsleistungen: