Den Online-Dienst "Ausfuhr von Kulturgütern" können Kultureinrichtungen, Kunsthandel, Dienstleister und Bürger:innen im Echtbetrieb nutzen, um Ausfuhrgenehmigungen für Kulturgüter zu beantragen. Personen, die ein Kulturgut aus Deutschland ausführen wollen, brauchen eine solche Genehmigung, wenn es ein bestimmtes Alter oder einen bestimmten Wert überschreitet oder wenn es sich um nationales Kulturgut handelt.
Der Online-Dienst enthält einen Vorab-Check, um festzustellen, ob eine Ausfuhrgenehmigung im konkreten Fall überhaupt nötig ist. Der richtige Antrag wird anhand der Angaben ermittelt. Ein falscher Antrag kann somit nicht gestellt werden.
Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst als für Hessen zuständige Kulturgutschutzbehörde ist fachlich für die Umsetzung verantwortlich. Das Online-Verfahren wird durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung technisch aufgesetzt und betrieben.
Bereits vor der Einstellung in den FIT-Store haben alle Länder Nachnutzungsinteresse angemeldet.