Infoveranstaltung „Die FITKO stellt vor: Mindestanforderungen an den Betrieb von „Einer für Alle“-Services“ II
„Einer für Alle“-Services sind flächendeckend einsetzbare Lösungen, die einmal nutzerzentriert konzipiert und entwickelt, fachlich betreut und technisch betrieben werden. Um ein einheitliches Verständnis darüber zu schaffen, welche Anforderungen ein EfA-Onlinedienst erfüllen muss, wurden die Mindestanforderungen an „Einer für Alle“-Services entwickelt.
Der IT-Planungsrat hat in seiner Sitzung im März 2023 beschlossen, dass das Dokument „Mindestanforderungen an den Betrieb von „Einer für Alle“-Services“ als Richtlinienempfehlung anzuwenden sei. In diesem Dokument sind die Mindestanforderungen beschrieben, die jeder Betrieb von EfA-Onlinediensten erfüllen muss, damit er als „EfA-konform“ gelten kann. Die AL-Runde wird 2024 eine Evaluation der Mindestanforderungen durchzuführen und prüfen, ob die Mindestanforderungen ab 2025 verpflichtend anzuwenden sind.
In diesem einstündigen Online-Termin wird vermittelt,
- was die EfA-Mindestanforderungen sind.
- welche Zielsetzung die Anforderungen haben.
- wie Betriebsstrukturen von Einer für Alle-Services mitgedacht werden müssen, um als EfA-konform zu gelten.
Die Veranstaltung wird über das Videokonferenztool BDBOS stattfinden.
Anmeldungen richten Sie bitte an ozg@fitko.de. Anmeldeschluss ist der 05.06.2023.
Die Präsentation zum Vortrag steht hier zur Verfügung:
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Mehr Informationen zum Beschluss des IT-Planungsrats: